Mandatszuteilung bei Bundestagswahlen – Verfassungswidrigkeit von § 6 Abs 1 S 1, Abs 2a, Abs 5 des Bundeswahlgesetzes (juris: BWahlG) idF der Neuregelung vom 25.11.2011 – Verletzung der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien durch möglichen Effekt des negativen Stimmgewichts aufgrund § 6 Abs 1 S 1 BWahlG – Zuteilung von Zusatzmandaten gem § 6 Abs 2a BWahlG verursacht ungerechtfertigte Abweichung von Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen – Zum Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl – Verletzung der Chancengleichheit bei Entstehung von Überhangmandaten (§ 6 Abs 5 BWahlG) im Umfang der Hälfte der für die Bildung einer Bundestagsfraktion erforderlichen Zahl von Abgeordneten – iÜ keine verfassungsrechtlichen Bedenken (§ 6 Abs 3, Abs 4 S 4 BWahlG) – Nichtigkeit von § 6 Abs 1 S 1, Abs 2a BWahlG – § 6 Abs 5 BWahlG mit GG unvereinbar und bis auf Weiteres unanwendbar
Verwerfung des Antrags einer politischen Partei, im Rahmen eines Organstreitverfahrens festzustellen, dass das gesetzgeberische Unterlassen einer fristgemäßen Neuregelung zur Beseitigung des negativen Stimmrechts sie in ihrem aus Art 21 Abs 1 S 1 GG herzuleitenden organschaftlichen Recht auf Chancengleichheit bei der Teilnahme an einer Bundestagswahl verletzt
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Zulässigkeitsanforderungen des § 48 Abs 1 BVerfGG (Beitritt von 100 Wahlberechtigten) nicht erfüllt – mangels Verletzung eines subjektiven Rechts vorliegend kein Konflikt zwischen Beitrittserfordernis und Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 GG
Verfassungswidrigkeit der Fünfprozentklausel bei Europawahlen – ungerechtfertigte Verletzung der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit – Befürchtungen einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch Splitterparteien ohne hinreichende tatsächliche Grundlage – Europawahl 2009 dennoch gültig – System „starrer“ Listen (§ 2 Abs 5 S 1 EuWG) unbedenklich – Sondervotum: Abweichende Gewichtung der Eingriffe in Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit – Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers – Funktionsbeeinträchtigungen des Europaparlaments möglich
Revisionszulassung; Grundsatz der Chancengleichheit und nach der Fraktionsstärke bemessene Verteilung der Zuwendungen zur Finanzierung der Geschäftsführung der Ratsfraktionen