Zur Abgrenzung zwischen dem Neutralitätsgebot unterfallenden ministeriellen Äußerungen einerseits und bloßer Teilnahme am politischen Meinungskampf andererseits (Festhaltung an BVerfGE 148, 11) – Veröffentlichung eines an sich nicht zu beanstandenden Interviews des Bundesinnenministers auf der Homepage des von ihm geführten Ministeriums verletzt Recht der betroffenen Partei aus Art 21 Abs 1 S 1 GG – Antrag im Organstreitverfahren erfolgreich
Fehlender vorheriger Antrag bei Behörde, Bescheinigung, deren Erteilung, Zulassungsvoraussetzung des Ersten, Abschnitts der Pharmazeutischen, Prüfung ist, Regelungen in Studienordnung bei fehlender Prüfungsordnung, Prozesskostenhilfe