Krankenversicherung – Krankenhaus – kurative Behandlung bei grundrechtsorientierter Leistung, obwohl palliative Behandlung zeitlich größeren Überlebensvorteil eröffnet – kein Vergütungsanspruch – Erfordernis der Dokumentation von Aufklärung und Einwilligung vor unkonventioneller Behandlung eines Versicherten mit hohem Mortalitätsrisiko – hier: fremd-allogene Stammzelltransplantation bei chronischer myelomonozytärer Leukämie