(Markenbeschwerdeverfahren – “PITZTAL Das Dach Tirols. (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)” – ein österreichischer Rechtsanwalt kann Inlandsvertreter im Sinne von § 96 Abs. 1 MarkenG sein – kein Erfordernis der Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten – zu Zustellungsarten – fehlende Unterscheidungskraft – keine branchenübliche Bezeichnungsgewohnheit – keine Verkehrsdurchsetzung)
Wert der Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Abgewiesene Klage gegen den Grundstücksnachbarn auf Beseitigung einer störenden Einwirkung vom Nachbargrundstück; Bedeutung der Kosten für die Störungsbeseitigung