Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache – Darlegung der Klärungsbedürftigkeit – Begriff der groben Fahrlässigkeit – fehlende Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BSG – eingeschränkte Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht
(Divergenzrüge nur bei unterschiedlichen Rechtssätzen zu vergleichbaren Sachverhalten – Vorliegen von Leichtfertigkeit i.S. des § 378 Abs. 1 Satz 1 AO)
(Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung wegen Verfassungswidrigkeit einer Norm – Verfassungsmäßigkeit der Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG – Verfassungsrechtliche Würdigung der Normen des EStG am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG ausschließlich hinsichtlich einkommensteuerlicher Belastungen)