(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.06.2019 I R 32/17 – Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung)
Sozialhilfe – Ablehnung der Übernahme von Passbeschaffungskosten – Bindungswirkung bis zur Bestandskraft des Ablehnungsbescheides – Hilfe in sonstigen Lebenslagen – atypischer Bedarf – Arbeitslosengeld II – Mehrbedarf – unabweisbarer laufender besonderer Bedarf – abweichende Leistungserbringung als Darlehen – Unabweisbarkeit des Bedarfs