Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags im Altfall: Mehrere Darlehensnehmer als Mitgläubiger bereicherungsrechtlicher Ansprüche wegen nach dem Widerruf erbrachter weiterer Leistungen; EG-Richtlinie als sekundärrechtliche Öffnungsklausel für Schutzverstärkungen des nationalen Rechts