Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl der Durchsicht einer PC-Festplatte im Rahmen eines Vereinsverbotsverfahrens – zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde, soweit die Weitergabe einer Festplattenkopie gem § 4 Abs 1 VereinsG durch die Vereinsverbotsbehörde zwecks Entschlüsselung und Durchsicht der Daten an das Bundesamt für Verfassungsschutz gerügt wird
Rückstellung für die Kosten der Aufbewahrung von Mandantendaten (und Handakten) im DATEV-Rechenzentrum bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft