Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Ordnungsgeld iHv 500 Euro zur Durchsetzung der Mitwirkungspflicht eines E-Mail-Providers zu TKÜ-Maßnahmen (§§ 100a, 100b StPO) kein schwerer Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG – fehlende wirtschaftlicher Gefährdung des Betroffenen, fehlende Wiederholungsgefahr
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: eA zur Beschleunigung eines fachgerichtlichen Verfahrens unzulässig – Verpflichtung zur Leistung eines Kostenvorschusses kein schwerer Nachteil
Abwägung des Informationsinteresses der Presse mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Freiheit des Mandats eines Landtagsabgeordneten
Handelsvertretervertrag: Kostenfreie Zuverfügungstellung von Unterlagen durch den Unternehmer; Preisdaten betreffend Agenturwaren als erforderliche Unterlagen; Überlassung eines Systems für den Empfang und die Verarbeitung von Preisdaten; ergänzende Auslegung einer Vergütungsvereinbarung