Mangelnde Postulationsfähigkeit eines in Deutschland niedergelassenen rumänischen Avocat definitiv gem § 22 Abs 1 BVerfGG, §§ 25ff EuRAG – keine lediglich vorübergehende Dienstleistung iSd Art 57 Abs 3 AEUV bei inländischer Niederlassung und regelmäßiger sowie auf Dauer angelegter Tätigkeit im Inland
Vergütung des anwaltlichen Beistands für den Nebenkläger im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof: Terminsgebühr bei Anschluss an das Plädoyer des Generalbundesanwalts; Berücksichtigung der Verhandlungsdauer
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Dauer eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens (hier: ca 20 Jahre) verletzt Betroffenen in Anspruch auf effektiven Rechtsschutz – mehrmalige Aussetzung des Ausgangsverfahrens gem § 148 ZPO jeweils ermessensfehlerhaft – Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Abschluss des Ausgangsverfahrens – Gegenstandswertfestsetzung