Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und Bestimmtheit der vorgelegten Normen geltend macht – hier: unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit, insbesondere hinreichender Bestimmtheit von § 2 Abs 1 des “Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet” (DbAG; juris: AusglBGG) idF des “Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet” (SER/DbAG-ÄndG; juris: EntschR/AusglBGGÄndG) vom 19.06.2006 – Zweifel an der hinreichenden Darlegung der Entscheidungserheblichkeit – unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm – insb unzureichende Auseinandersetzung mit naheliegenden Auslegungsalternativen
Zum stromsteuerrechtlichen Begriff der Nennleistung – Bestimmung der Nennleistung einer Stromerzeugungsanlage – Keine Bindung an Angaben in Errichterbestätigung oder Zulassungsbescheid
Nichtannahmebeschluss: Kennzeichnung von sogenanntem “3-mm-Fleisch” als “Separatorenfleisch” iSv Anh 1 Nr 1.14 EGV 853/2004 – keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH – fachgerichtliche Annahme einer “eindeutigen Rechtslage” vorliegend nicht offensichtlich unhaltbar – abweichende, gerichtlich noch nicht bestätigte Verwaltungspraxis in anderen Mitgliedsstaaten steht Eindeutigkeit der Rechtslage nicht entgegen