Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher rechtswidriger Taten nicht hinreichend begründet – erhöhtes Gewichts des Freiheitsrechts bei bereits lang andauernder Unterbringung (hier: über elf Jahre) – Zum Begriff der „erheblichen rechtswidrigen Taten“ iSd § 63 StGB
Insolvenzverfahren: Unterbrechung der Zivilgerichtsverfahren bei Übertragung der Prozessführungsbefugnis auf den vorläufigen Verwalter im Eröffnungsverfahren
Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen anderer Anbieter über die Telefonrechnung: Umfang der Befugnis eines Telekommunikationsdienstleistungsanbieters zur Datenübermittlung an Dritte und gemeinschaftsrechtliche Anforderungen an die rechtmäßige Verarbeitung der Verkehrsdaten durch den Zessionar; Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises für die Richtigkeit einer Telefonrechnung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen einer Entscheidung über Strafrestaussetzung auch bei negativer Legalprognose – grundsätzliche Verweigerung der Verhältnismäßigkeitsprüfung verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – hier: Entscheidung über Strafrestaussetzung nach Erledigung einer über 19 Jahre vollzogenen freiheitsentziehenden Maßregel aus Verhältnismäßigkeitsgründen