Nachstellung mit Todesfolge: Herbeiführen des tödlichen Erfolgs durch ein selbstschädigendes Verhalten (Suizid) des Opfers; Zusammenhang zwischen Grunddelikt und tödlichem Erfolg; Motivation als handlungsleitend für das selbstschädigende Verhalten des Opfers
Konkurrenzen bei Betäubungsmitteldelikten: Gleichzeitiger Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen; Aufbewahren von Drogen zum Eigenkonsum; Verwahrung von Drogen für den Lieferanten; Tateinheit durch Klammerwirkung