(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.3.2016 III R 62/12 – Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden Großelternteils)
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Auslieferung eines Deutschen an Polen auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls – hier: Inlandsbezug der Tat möglich – Fehlen einer detaillierten, einzelfallbezogenen Abwägung