(Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen extremistischer Bestrebungen – Beweislast – Zeitlicher Anwendungsbereich von § 51 Abs. 3 Satz 2 AO n.F. – Bindung an die Würdigung des FG – Kostenentscheidung nach Verfahrensbeitritt des BMF)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Unterlassen einer gem § 495a S 2 ZPO gebotenen mündlichen Verhandlung
Wettbewerbsverstoß durch Spitzenstellungswerbung im Internet-Auftritt einer Warenhausgruppe: Bestimmung des maßgeblichen Vergleichsmarktes – Marktführer Sport