Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen an Stellungnahmen der Bundeszentrale für politische Bildung bzgl dritter Personen – hier: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Autors eines Zeitschriftenbeitrags durch herabsetzende Distanzierung vom Inhalt dieses Artikels
Nichtannahmebeschluss: Vereinbarkeit der Übergangsregelung des Art 6 § 4c Abs 2 FANG idF vom 20.04.2007 mit dem GG – keine Verletzung des Vertrauensschutzgrundsatzes oder der Eigentumsgarantie