Nichtannahmebeschluss: Gesetzesalternative Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage (echte bzw ungleichartige Wahlfeststellung) verletzt nicht das Bestimmtheitsgebot (Art 103 Abs 2 GG) – Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei berührt keine der Garantien des Art 103 Abs 2 GG und ist mit der Unschuldsvermutung vereinbar
Stattgebender Kammerbeschluss: Widerruf der Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 64 StGB) ohne hinreichende Sachaufklärung verletzt Freiheitsgrundrecht des Betroffenen (Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG) – Gegenstandswertfestsetzung