Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung verletzt bei unzureichendem Tatverdacht, mithin mangelnder Verhältnismäßigkeit der Maßnahme Art 13 Abs 1, Abs 2 GG – hier: Durchsuchung wegen Verdachts des Diebstahls eines Mobiltelefons aufgrund von Angaben der Geschädigten, die allenfalls einen vagen Tatverdacht begründen konnten
Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung verletzt bei unzureichendem Tatverdacht Art 13 Abs 1, Abs 2 GG – hier: Durchsuchung wegen Verdachts des Diebstahls eines Mobiltelefons bzw einer insoweit begangenen Fundunterschlagung trotz lediglich sehr schwacher tatsächlicher Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat und einer Täterschaft des Beschwerdeführers – Vernehmung des Beschuldigten als milderes Mittel