Revisionszulassung; Besoldungsverlust bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst durch bestandskräftige Verwaltungsentscheidungen; Umfang der ausschließlichen Übertragung der Disziplinargewalt auf die Exekutive
Grundstücksnutzung durch einen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter: Bindung des Grundstückseigentümers durch eine Grundstückseigentümererklärung des Voreigentümers im Übergangsfall; Bindung der Grundstückseigentümer nach Grundstücksteilung
Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Sachsen-Anhalt in Jahren 2008 bis 2010 mit Art 33 Abs 5 GG partiell unvereinbar – Neuregelung für noch offene Verfahren bis spätestens 01.01.2016 geboten – Grundgehaltssätze zur Richterbesoldung gemäß BBesO iVm nordrhein-westfälischem Sonderzahlungsgesetz (2003) sowie gemäß rheinland-pfälzischem Besoldungsgesetz (2012 und 2013) mit GG vereinbar – dreistufige Prüfung zur Feststellung des Vorliegens einer Unteralimentation
Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Sachsen-Anhalt in Jahren 2008 bis 2010 mit Art 33 Abs 5 GG partiell unvereinbar – Neuregelung für noch offene Verfahren bis spätestens 01.01.2016 geboten – Grundgehaltssätze zur Richterbesoldung gemäß BBesO iVm nordrhein-westfälischem Sonderzahlungsgesetz (2003) sowie gemäß rheinland-pfälzischem Besoldungsgesetz (2012 und 2013) mit GG vereinbar – dreistufige Prüfung zur Feststellung des Vorliegens einer Unteralimentation
Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Sachsen-Anhalt in Jahren 2008 bis 2010 mit Art 33 Abs 5 GG partiell unvereinbar – Neuregelung für noch offene Verfahren bis spätestens 01.01.2016 geboten – Grundgehaltssätze zur Richterbesoldung gemäß BBesO iVm nordrhein-westfälischem Sonderzahlungsgesetz (2003) sowie gemäß rheinland-pfälzischem Besoldungsgesetz (2012 und 2013) mit GG vereinbar – dreistufige Prüfung zur Feststellung des Vorliegens einer Unteralimentation
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch durch zu unbestimmte richterliche Durchsuchungsanordnung bezüglich geschäftlich genutzter Räume – zur Konkretisierung des äußere Rahmen, innerhalb dessen Zwangsmaßnahmen durchzuführen sind – Gegenstandswertfestsetzung