Subsidiarität der Feststellungsklage, Versteckte Normenkontrolle, laufbahnmäßige Ungleichbehandlung im Polizeidienst, Verzicht auf dreijährige hauptberufliche Tätigkeit als Qualifikationsvoraussetzung bei Beamten des technischen Computer- und Internetkriminaldienstes
Dienstunfallrecht, kein Dienstunfallschutz für einen in Telearbeit/Home-Office tätigen Beamten ohne Dienstweg, der auf dem Weg zur Verbringung seiner Kinder in den Kindergarten verunfallt, ein „Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Familienwohnung und Dienststelle“ nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2.a) BayBeamtVG kann in dieser Konstellation nicht angenommen werden, Auslegung der Norm, Wortlautgrenze, keine Analogie mangels unbewusster Regelungslücke
Subsidiarität der Feststellungsklage, Versteckte Normenkontrolle, laufbahnmäßige Ungleichbehandlung im Polizeidienst, Verzicht auf dreijährige hauptberufliche Tätigkeit als Qualifikationsvoraussetzung bei Beamten des technischen Computer- und Internetkriminaldienstes
Dienstunfallrecht, kein Dienstunfallschutz für einen in Telearbeit/Home-Office tätigen Beamten ohne Dienstweg, der auf dem Weg zur Verbringung seiner Kinder in den Kindergarten verunfallt, ein „Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Familienwohnung und Dienststelle“ nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2.a) BayBeamtVG kann in dieser Konstellation nicht angenommen werden, Auslegung der Norm, Wortlautgrenze, keine Analogie mangels unbewusster Regelungslücke