Freistellung vom militärischen Dienst im Rahmen der beruflichen Förderung nach alter Rechtslage, keine nachträgliche Inanspruchnahme der Wandeloption, keine Pflicht zur Verständigung aller Betroffenen über Antragserfordernis im Rahmen der Fürsorgepflicht
Eingruppierung einer Sozialarbeiterin im sozialpsychiatrischen Dienst -; Beschäftigte „in der Tätigkeit von“ Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen mit staatlicher Anerkennung – sonstige Beschäftigte mit entsprechender Tätigkeit;