Degradierung wegen einer Vielzahl nach Art und Schwere vergleichsweise weniger schwerwiegender Dienstpflichtverletzungen und gravierender Persönlichkeitsdefizite
Kein Anspruch der Krankenkassen gegen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung auf Abgabe der gutachterlichen Stellungnahme zu einer Krankenhausabrechnung innerhalb einer bestimmten Frist