Bestechung: Anbieten oder Gewähren von Vorteilen für künftige Diensthandlungen an einen sich für ein anderes Amt bei demselben Dienstherrn bewerbenden Amtsträger
Bestechung: Anbieten oder Gewähren von Vorteilen für künftige Diensthandlungen an einen sich für ein anderes Amt bei demselben Dienstherrn bewerbenden Amtsträger
Reisekosten eines Beamtenanwärters, Fahrt vom Studienort zum privaten Wohnort bei angeordnetem Digitalunterricht und gleichzeitiger Verpflichtung zur Räumung der vom Dienstherrn am Studienort zur Verfügung gestellten Unterkunft stellt eine Ausbildungsreise nach Art. 24 BayRKG dar, der Beamte kann nicht auf, etwaige, Trennungsgeldansprüche verwiesen werden, Ermessensreduzierung auf Null
Dienstunfallrecht, kein Dienstunfallschutz für einen in Telearbeit/Home-Office tätigen Beamten ohne Dienstweg, der auf dem Weg zur Verbringung seiner Kinder in den Kindergarten verunfallt, ein „Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Familienwohnung und Dienststelle“ nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2.a) BayBeamtVG kann in dieser Konstellation nicht angenommen werden, Auslegung der Norm, Wortlautgrenze, keine Analogie mangels unbewusster Regelungslücke
Stellenbesetzung, Präsident eines Gerichts, Anforderungsprofil, Anlassbeurteilung, Abänderung im Einwendungsverfahren, Auswahlgespräche, Ermessen des Dienstherrn
Reisekosten eines Beamtenanwärters, Fahrt vom Studienort zum privaten Wohnort bei angeordnetem Digitalunterricht und gleichzeitiger Verpflichtung zur Räumung der vom Dienstherrn am Studienort zur Verfügung gestellten Unterkunft stellt eine Ausbildungsreise nach Art. 24 BayRKG dar, der Beamte kann nicht auf, etwaige, Trennungsgeldansprüche verwiesen werden, Ermessensreduzierung auf Null
Dienstunfallrecht, kein Dienstunfallschutz für einen in Telearbeit/Home-Office tätigen Beamten ohne Dienstweg, der auf dem Weg zur Verbringung seiner Kinder in den Kindergarten verunfallt, ein „Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Familienwohnung und Dienststelle“ nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2.a) BayBeamtVG kann in dieser Konstellation nicht angenommen werden, Auslegung der Norm, Wortlautgrenze, keine Analogie mangels unbewusster Regelungslücke