Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; Patentnichtigkeitsklagebeschwerdeverfahren – „Verfahren und Vorrichtung zum Aufbau einer Kundendaten beinhaltenden Datenbank und/oder zur Organisation eines Rabatt- bzw. Kuponsystems“ – zu den formalen Voraussetzungen an die Klageschrift – Pflicht zur Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers – zum Einwand der Strohmanneigenschaft des Klägers – eine angebliche Geheimhaltungsvereinbarung entbindet die Beklagte nicht von Substantiierungspflicht;
Markenbeschwerdeverfahren – „POLLO REAL (IR-Marke)/real,- (Widerspruchsmarke zu 1), Wort-Bild-Marke)/real,- (Widerspruchsmarke zu 2), Gemeinschaftsbildmarke)“ – zur Ähnlichkeit von Einzelhandelsdienstleistungen und den auf sie bezogenen Waren – zum Aufmerksamkeitsgrad des Verkehrs – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – zur Verwechslungsgefahr