Markenbeschwerdeverfahren – “QUANTEN/QUANTEC” – beschreibender und damit schutzunfähiger Bedeutungsgehalt des Begriffs “Quanten” – keine unmittelbar Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Wettbewerbsverstoß durch unzumutbare Belästigung: Telefonanrufe bei gewerblichen Kunden des ehemaligen Arbeitgebers – Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel
Markenbeschwerdeverfahren – “DIRECTA – Marketing (Wort-Bild-Marke)/DIREKTA LEBEN (Gemeinschaftsmarke)” – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr