Markenbeschwerdeverfahren – „pizzadrone“ – zur Prüfung absoluter Schutzhindernisse – zur Begründungspflicht – zur Möglichkeit einer globalen Begründung – fehlende inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Dienstleistungverzeichnis – Zurückverweisung an das DPMA – Kostenentscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr