(Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 2 EStG für die Reinigung einer öffentlichen Straße (Fahrbahn) – Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 3 EStG für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten)
Markenbeschwerdeverfahren – „Barth ACOUSTIC SYSTEMS (Wort-Bild-Marke)/Barth ACOUSTIC SYSTEMS (Unternehmenskennzeichen)/St. Barth“ – zum Unternehmenskennzeichen – keine Prüfung der Wirksamkeit der Kaufverträge, mit denen das Unternehmenskennzeichen übertragen worden ist, im widerspruchsrechtlichen Registerverfahren – Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte – zur Branchennähe – zur Kennzeichnungskraft – unmittelbare Verwechslungsgefahr