Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Bro-Secco“ – zur wirksamen Beschwerdeeinlegung durch mehrere Personen – Erfordernis der mehrfachen Entrichtung der Beschwerdegebühren – teilweise fehlende Unterscheidungskraft – teilweises Freihaltungsbedürfnis – keine Täuschungsgefahr – Benutzung kann nicht ersichtlich nach sonstigen Vorschriften im öffentlichen Interesse untersagt werden
Markenbeschwerdeverfahren – „Mir all sin Kölle“ – zur Unterscheidungskraft bekenntnishafter Aussagen sozialer Kommunikation – kein betrieblicher Herkunftshinweis – fehlende Unterscheidungskraft