Nichtannahmebeschluss: Zur Altersversorgung von wegen Überschreitung der beamtenrechtlichen Höchstaltersgrenze dienstvertraglich weiterbeschäftigten Hochschullehrern der ehemaligen DDR – Versagung einer beamtengleichen Versorgung – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Höchstaltersgrenzen bzw fachgerichtliche Auslegung des Dienstvertrag – zudem keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtvorlage an den EuGH