Nichtannahmebeschluss: Höchstaltersgrenze nach § 14 Abs 3 Landesbeamtengesetz NRW (juris: BG NW 2016) für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit verfassungsrechtlich unbedenklich – Anwendung der Höchstaltersgrenze unabhängig von Vorerfahrung der Bewerber bewirkt zudem keine unzulässige Gleichbehandlung von Ungleichem
Kein Anspruch auf Anrechnung der in der Feldwebellaufbahn geleisteten Dienstzeit auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit in der Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes