Informationszugang zu in Privatbesitz befindlichen amtlichen Dokumenten – Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität unzulässig – Vorabentscheidung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) mangels fachgerichtlicher Aufbereitung der den Informationszugang betreffenden einfachrechtlichen Fragen (hier: Existenz einer behördlichen Wiederbeschaffungspflicht bzgl Akten, die in die Verwahrung Privater gegeben wurden) nicht möglich
Ablehnung des Erlasses einer eA mit Tenorbegründung: Formmangel des eA-Antrags (§ 23 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei Übermittlung per E-Mail – zudem vorrangige Inanspruchnahme fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes nicht dargelegt