Patentbeschwerdeverfahren – “Ventilanordnung” – zur Offenkundigkeit von Angeboten – Angebote, die ein Standardprodukt eines potentiellen Zulieferers zum Gegenstand haben und im Vorfeld einer noch nicht vereinbarten Zusammenarbeit abgegeben werden: grundsätzlich nicht vertraulich – Offenkundigkeit durch unverbindliche Übermittlung an einen beliebigen Interessenten – Angebote von Zulieferern, mit denen bereits eine Zusammenarbeit vereinbart worden ist und die kundenspezifische Anpassungen zum Ziel haben: vertraulich und nicht der Öffentlichkeit zugänglich
Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Behandlungsverfahren und pharmazeutische Zusammensetzung zur Notfall-Empfängnisverhütung (europäisches Patent)” – zur Definierung der Aufgabenstellung bei Patenten