Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des Versicherungsmaklers auf „Quasideckung“ bei unterlassener Aufklärung über ausgeschlossene Risiken; Inhaltskontrolle für die Definition des „Versicherungsfalls“ in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen; Anwendungsbereich des Ausschlusses von Haftpflichtansprüchen wegen Sachschäden durch Abwässer