Markenbeschwerdeverfahren – “Procura” – zur Prüfung der absoluten Schutzhindernisse: Würdigung aller beanspruchten Waren und Dienstleistungen erforderlich, Möglichkeit der Zusammenfassung in Gruppen – ungenügend differenzierte Begründung – wesentlicher Mangel – Zurückverweisung an das DPMA – Rückzahlung der Beschwerdegebühr