Markenbeschwerdeverfahren – “PINKCHANNEL (Wort-Bild-Marke)/Pink T.V. (Gemeinschaftsmarke)” – Dienstleistungsidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine bildliche und klangliche Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch einen übereinstimmenden prägenden Bestandteil – keine gedankliche Verbindung – keine Übereinstimmung im Sinngehalt