Künstlersozialversicherung – gemeinnütziger eingetragener Verein – Veranstalter des Christopher Street Day zum Abbau von Vorurteilen gegenüber sexuellen Minderheiten und zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegen diese Menschen- Abgabepflicht wegen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Dritte setzt hierauf gerichteten wesentlichen und nachhaltigen Unternehmenszweck voraus
Kapitalanleger-Musterverfahren: Wahrnehmung von Beteiligungsrechten durch Nebenintervenienten des ausgesetzten Rechtsstreits; Interventionsfähigkeit des Musterverfahrens; Nichtzustellung der Streitverkündungsschrift
Ablehnung des Erlasses einer eA auf vorläufige Gewährung existenzsichernder Leistungen: Subsidiaritätsgrundsatz (§ 90 Abs 2 BVerfGG) gebietet bei neuer Beweislage eine vorrangige Befassung der Fachgerichte