Strafverfahren wegen Geiselnahme und besonders schweren Raubes: Erforderlicher Zusammenhang zwischen Entführung und beabsichtigter Nötigungshandlung; aktuelle Drohung von Gewaltanwendung; Verwenden eines anderen gefährlichen Werkzeugs durch Einsatz eines Elektroschockgerätes bei der Tatbegehung
Strafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung: Abgrenzung zwischen Beisichführen und Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs; Kenntnis des Opfers von der Existenz der Waffe