Räuberische Erpressung: Tatbestandsverwirklichung durch harmlos erscheinende Äußerungen und Warnungen; Ausnutzen der Fortdauer früherer Drohungen bei mehreren Einzelakten
Raub und schwerer Raub: Erforderlichkeit von final auf die Wegnahme gerichteter Gewalt; Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals des Beisichführens einer Waffe
Erpresserischer Menschenraub: Notwendigkeit eines funktionalen Zusammenhangs zwischen Sich-Bemächtigen und Erpressung; mehrere Angriffe auf die Willensentschließung des Opfers als eine Tat