Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Tintenstrahldruckvorrichtung mit einem weiteren Druckkopf für weiße Tinte und Verfahren zum Drucken von Bildern auf einem Druckmedium“ – keine unzulässige Änderung der ursprünglich eingereichten Fassung – keine erfinderische Tätigkeit
Patentverletzungsprozess: Voraussetzungen der Anordnung der Begutachtung eines Gegenstandes in der Verfügungsgewalt der nicht beweisbelasteten Partei – Rohrmuffe