Dublin III-Verfahren: Eine Rückführung nach Griechenland ist zulässig für eine gesunde, arbeitsfähige, nicht vulnerable und allein reisende Asylbewerberin, die nur für sich selbst verantwortlich sind
Drittstaatenverfahren: Der Eilantrag gegen die Abschiebung nach Rumänien, wo internationaler Schutz gewährt wurde, ist erfolgreich, weil für die Eltern der minderjährigen Antragstellerin ein Abschiebungshindernis vorliegt
Unbegründeter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Ab-schiebungsanordnung nach Polen im Rahmen des sog. Dublin-Verfahrens, Zuständigkeit Polens aufgrund einer dem Antragsteller erteilten Aufenthaltserlaubnis nach Art. 12 Abs. 1 Dublin III-VO, Keine systemischen Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in Polen