Kostenerinnerung gegen Kostenfestsetzung hinsichtlich einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Dublin-Abschiebungsanordnung; keine Einordnung als Akt der Zwangsvollstreckung im Sinne der Nr. 3309 VV RVG Nach Eintritt der Bestandskraft der Abschiebungsanordnung gestellter Antrag nach § 123 VwGO ist nicht dieselbe Angelegenheit im Sinne der § 15 Abs. 2, 16 Nr. 5 RVG in Bezug auf bereits vorher abgelehnten Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
Dublin III-Verfahren, Abschiebungsanordnung nach Spanien, Überstellungsfrist nach Art. 29 Dublin III-VO, Fristunterbrechung durch Aussetzung der Vollziehung wg. Corona-Pandemie (verneint)