(Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO – keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren – Bekanntwerden einer Tatsache i.S. des § 173 AO – Prinzip der Abschnittsbesteuerung – Lohnsteuerabzugsverfahren als Vorauszahlungsverfahren)
(Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO – keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren – Bekanntwerden einer Tatsache i.S. des § 173 AO – Prinzip der Abschnittsbesteuerung – Lohnsteuerabzugsverfahren als Vorauszahlungsverfahren)
(Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO – Bekanntwerden einer Tatsache i.S. des § 173 AO – Prinzip der Abschnittsbesteuerung)
Keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren – keine Beschränkung des Vorbehalts der Nachprüfung durch Hinweise zu fehlenden Unterlagen – Prinzip der Abschnittsbesteuerung – Lohnsteuerabzugsverfahren als Vorauszahlungsverfahren
(Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002 – Stichtagsbezogene Wertermittlung – Zweck der in § 8b Abs. 2 KStG 2002 eingeräumten Steuerfreistellung)