Vertragsarzt – Einzel- und Pauschalleistungen im EBM-Ä für ärztliche Leistungen bei Schwangerschaftsbetreuung bzw Mutterschaftsvorsorge – Nichtanwendung bei Abbruch der Schwangerschaft – Auskunftspflicht gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung – keine Klärung im Rahmen eines Revisionsverfahrens