Haftung des Insolvenzverwalters: Zurechenbarkeit des Verschuldens eines mit der Durchsetzung einer zur Masse gehörenden Forderung beauftragten Rechtsanwalts
Nichtannahmebeschluss: Besatzungshoheitliche Enteignung und Restitutionsausschluss – mit Blick auf bereits ergangene Rspr des BVerfG keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten ersichtlich
Nichtannahmebeschluss: Subsumtion einer besatzungsrechtlichen Enteignung unter § 1 Abs 8 Buchst a VermG ist im Einzelfall Sache der Fachgerichte – hier: kein Verfassungsverstoß erkennbar