Kein Vertrauensschutz auf Bestand einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO; Zur Unwirksamkeit eines Durchsuchungsbeschlusses infolge Zeitablaufs – Richterliche Bestätigung des Beschlusses (hier: durch dessen Berichtigung)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen verletzt bei mangelnden Darlegungen zum Anfangsverdacht (hier: Geldwäsche, § 261 StGB) das Grundrecht der Betroffenen aus Art 13 Abs 1 GG – Anfangsverdacht der Geldwäsche muss sich auch auf konstitutive Vortat iSd § 261 Abs 1 S 2 StGB beziehen