Beschwerde zum BGH in Rechtshilfesachen: Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zweck des Ergreifens und der Durchsetzung angeordneter körperlicher Untersuchungs- und Eingriffsmaßnahmen
Nichtannahmebeschluss: Nicht von Durchsuchungsanordnung abgedeckte Wohnungsdurchsuchung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG – jedoch mangelnde Erfolgsaussicht im Falle einer Zurückverweisung bei Wahl des falschen fachrechtlichen Rechtsbehelfs (Beschwerde gem § 304 StPO anstatt Antrag entsprechend § 98 Abs 2 S 2 StPO)