Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Gitter an Lüftungsanlagen“ – abschließender Beschluss des DPMA gelangt nicht innerhalb von fünf Monaten, gerechnet von der Verkündung an, zu den amtlichen Akten – Verletzung der Begründungspflicht – wesentlicher Mangel des Verfahrens – Entscheidungsreife der Hauptsache – Beurteilung der gesamten Verfahrenslage durch das BPatG im Rahmen des gesetzlichen Ermessens