(Überprüfungsantrag – Rücknahme einer rechtswidrigen Kürzung des Arbeitslosengeld II wegen Krankenhausverpflegung – zeitliche Beschränkung der Rücknahme gem § 330 Abs 1 SGB 3 – andere Auslegung des Rechts in ständiger Rechtsprechung des BSG – abweichende bundeseinheitliche Verwaltungspraxis aller Grundsicherungsträger)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB – Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht gewahrt
Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Vollstreckung restlicher Freiheitsstrafe einstweilen auszusetzen – Folgenabwägung zwischen Vollstreckung des Strafrestes und vorübergehender Vollstreckungsaussetzung
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit eines eA-Antrags bei mangelnder Absicht, in der Hauptsache ein Verfassungsbeschwerdeverfahren einzuleiten – zudem keine Gründe für Entbehrlichkeit der Rechtswegerschöpfung ersichtlich
Nichtannahmebeschluss: Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilprozess – hier: Vertragsschluss bei Internet-Auktion – mangels schweren Nachteils bei geringfügigem wirtschaftlichen Nachteil keine Annahme der Verfassungsbeschwerde geboten