(Nichtzulassungsbeschwerde – sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensmangel – Vertretung des beklagten Landes durch eine Richterin des entscheidenden Gerichts – Richterablehnung – Ablehnungsgesuch bis zur Beendigung der Instanz – Bestimmung des Rechtsschutzziels bei anwaltlichem Klageantrag – grundsätzliche Bedeutung – ausreichender nationaler Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren – Nichtberücksichtigung des Vorverfahrens in § 198 Abs 6 Nr 1 GVG – Darlegungsanforderungen)
Beamtenstreik; Unvereinbarkeit mit tragenden Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums; völkerrechtliche Kollisionslage; Erledigung einer Disziplinarverfügung
Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Darlegungsanforderungen – Klärungsbedürftigkeit – Anhaltspunkte aus höchstrichterlicher Rechtsprechung – Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – Bezeichnung eines Verfahrensmangels – substantiierter Tatsachenvortrag – sozialgerichtliches Verfahren
Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht – Ruhen des Verfahrens – Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern – Anforderungen an die Darlegung eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers – Keine Revisionszulassung bei Angriffen gegen die Tatsachenwürdigung durch das FG
Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht – Ruhen des Verfahrens – Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern – Anforderungen an die Darlegung eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers – Keine Revisionszulassung bei Angriffen gegen die Tatsachenwürdigung durch das FG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Dauer eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens (hier: ca 20 Jahre) verletzt Betroffenen in Anspruch auf effektiven Rechtsschutz – mehrmalige Aussetzung des Ausgangsverfahrens gem § 148 ZPO jeweils ermessensfehlerhaft – Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Abschluss des Ausgangsverfahrens – Gegenstandswertfestsetzung