(Ausschluss eines Richters wegen dessen Mitwirkung im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren – Zweck des § 51 Abs. 2 FGO – Unverzichtbarkeit der Vorschriften über die Besetzung des Gerichts)
(Kindergeld für ein verheiratetes Kind – Keine einkünftemindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen – Verfassungsmäßigkeit der Grenzbetragsregelung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG)
Versorgungsausgleich: Einbeziehung von zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung abgetretenen Anrechten aus einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht